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Finanzleasing

Nutze und behalte es!

Der Hauptsinn des Finanzleasings ist die Erwirkung des Eigentums am Leasingobjekt (PKW). Der Teil der Monatszahlung (Zinsen) fließt in die Kosten, und die MwSt. auf die Zinsen fließt in die Vorsteuer, daher ist das Finanzleasing besonders günstig für Rechtspersonen.

Das Leasingobjekt (Fahrzeug) wird in der Buchhaltung des Leasingnutzers geführt und abgeschrieben. Mit dem Vertrag ist der Abkauf nach Ablauf der Laufzeit vorgesehen, d.h. Eigentum am Leasingobjekt wird direkt an den Leasingnehmer übertragen.

 
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